Rechtsberatung
Rechtsberatung von SBP heißt an erster Stelle: Für unsere Mandanten Mehrwert schaffen! Dies erfordert neben fundierten Rechtskenntnissen Effektivität, einen klaren Blick für das praktisch Erreichbare und Vertrauen.
Wir sehen unsere Aufgabe und unsere Stärke in einer strikt lösungsorientierten Rechtsberatung. Wir halten unseren Mandanten den Rücken frei, so dass sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Und: Rechtsberatung findet nicht zwischen Aktendeckeln statt, sondern zwischen Menschen. Rechtsberatung von SBP ist daher verständlich und transparent.
Unsere Rechtsanwälte sind oft in mehreren Bereichen qualifiziert und auf ihren Gebieten absolute Fachleute. Sie stehen in engem Austausch miteinander. Das interdisziplinäre Arbeiten ist Teil unserer Kanzleikultur. Wir sind sowohl beratend tätig als auch als Prozessanwälte in Gerichts- und Schiedsverfahren.
SBP begleitet mit langjähriger Expertise in wesentlichen Bereichen des Arbeits- und Dienstvertragsrechts, sowohl im Day-To-Day-Business der Personalarbeit als auch in Spezialfragen.
In einem kompetitiven Arbeitsmarkt erstellen unsere spezialisierten Rechtsanwälte maßgeschneiderte Arbeits- und Anstellungsverträge und unterstützen bei der Entwicklung innovativer Vergütungs- und variabler Bonussysteme sowie flexibler Arbeitszeitlösungen. Wir beraten bei der Klärung zunehmend komplexer werdenden Fragen der Arbeitnehmerüberlassung und Entsendung und bei der Gestaltung von Betriebsübergängen und -änderungen. Unsere Mandanten vertrauen auf unsere langjährige Expertise in Verhandlungen mit Betriebsräten und Mitarbeitervertretungen genauso wie bei der Vorbereitung und Durchführung von Trennungsprozessen. Wenn ein Streit sich nicht vermeiden lässt, vertreten wir unsere Mandanten vor den Arbeitsgerichten.
Eine Kernkompetenz unserer arbeitsrechtlichen Praxis liegt in der Beratung und Vertretung von Vorständen, Geschäftsführern und Führungskräften sowie bei der Gestaltung von Verträgen mit Organmitgliedern. An dieser Stelle profitieren unsere Mandanten von der profunden gesellschaftsrechtlichen Expertise der Kanzlei.
Zu den Mandanten der arbeitsrechtlichen Praxis zählen Unternehmen des Mittelstands, deutsche Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne, Stiftungen und Führungskräfte.
Unter der Leitung eines erfahrenen Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten unsere Finance-Anwälte auf der Darlehensnehmerseite zu sämtlichen Fragen der Kreditfinanzierung und Kreditsicherung und begleitet außerdem unsere Mandanten bei der Refinanzierung und Restrukturierung ihrer Engagements.
SBP berät Unternehmen, Anteilseigner, Geschäftsführer, Vorstände und Gremien bei allen gesellschaftsrechtlichen Herausforderungen. Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere die Unternehmensgründung, die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen, Umstrukturierungen und Kapitalmaßnahmen, Transaktionen, die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen sowie die forensische Beratung und Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.
Im Tagesgeschäft begleiten wir unsere Mandanten laufend bei Verhandlung, Gestaltung, Anpassung und Beendigung unternehmensbezogener Verträge, national und international. Hierzu gehören etwa die rechtliche Strukturierung von Geschäfts- und Vertriebsmodellen, die Beratung bei der Inanspruchnahme von Finanzierungen und die Erarbeitung von Musterverträgen. Bei Auseinandersetzungen mit Kunden, Lieferanten und Schuldnern stehen wir unseren Mandanten vor Gericht zur Seite.
Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen des Mittelstands, insbesondere Familienunternehmen, Hidden Champions und Technologieführer.
SBP berät und vertritt im gewerblichen Mietrecht Leasinggesellschaften, Fonds, Bestandshalter, Investoren und Mieter. Schwerpunkte des Beratungsspektrums sind das Verhandeln und die Gestaltung von Mietverträgen sowie die Prozessführung.
Unsere Kanzlei berät in der gesamten Breite der Nachfolge. Aufgrund der über Jahre aufgebauten Kompetenz sind unsere Berater in der Lage, Fallstricke zu erkennen, vorausschauend nachhaltige Lösungen zu entwickeln und dabei divergierende Interessen zum Ausgleich zu bringen.
Unsere Rechtsanwälte unterstützen bei der Strukturierung von Unternehmen und Vermögen genauso wie bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Familiengesellschaften und Familienverfassungen sowie bei Stiftungslösungen. Zu unserem Leistungsspektrum zählt auch die nachfolgerechtliche Betreuung internationaler Familien und internationaler Vermögen. Unsere Rechtsanwälte begleiten Testamentsvollstrecker bei der Ausübung ihres Amtes und werden selbst regelmäßig als Testamentsvollstrecker eingesetzt. Sie verfügen ferner über erhebliches Know-how in erbrechtlich geprägten Streitverfahren. Zunehmend werden die unsere Experten in Zeiten wachsender internationaler Mobilität zur Klärung von Fragen des anwendbaren Rechts mandatiert.
Zu unseren Mandanten zählen Unternehmerfamilien, Family Offices, Private Clients, Investoren und Eigentümer von Immobilien. Bei Bedarf arbeiten wir eng und ohne Reibungsverluste mit ihren Steuer-, Vermögens- und Strategieberatern zusammen.
Die Beratung in Konfliktsituationen und die Vertretung unserer Mandanten vor Gericht bei der Durchsetzung und der Abwehr von Ansprüchen in gesellschafts- und anderen wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen bilden seit jeher einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Die Erfolge unserer Prozessanwälte beruhen auf einem über Jahrzehnte in zahlreichen Verfahren mit vielfältigen, auch internationalen, Hintergründen gesammelten Wissen. Wir vertreten unsere Mandanten vor deutschen ordentlichen Gerichten gleichermaßen wie in institutionellen oder in ad hoc gebildeten Schiedsgerichts- und Schiedsgutachterverfahren. Häufig werden wir selbst als Schiedsrichter oder Schiedsgutachter tätig. Sofern erforderlich, verfolgen unsere Prozessrechtler die Interessen unserer Mandanten durch Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes und der Beweissicherung. Im Bedarfsfall koordinieren wir unser Vorgehen mit Strafverteidigern und weiteren zugezogenen Beratern unserer Mandanten.
Besondere forensische Erfahrung bringen wir aus der erfolgreichen Vertretung in Organhaftungsfällen und bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Pflichtverletzungen von Steuerberatern- und Rechtsanwälten mit. In diesen Bereichen sowie in der Betreuung von Gesellschafterstreitigkeiten (aller Gesellschaftsformen) werden wir von Auftraggebern aus dem gesamten Bundesgebiet angefragt. Unsere Expertise mit krisenbelasteten Gesellschafterbeziehungen und unser vertieftes gesellschaftsrechtliches Know-how ermöglichen es uns, die Interessen unserer Mandanten präzise durchzusetzen und die Konfliktsituation gezielt aufzulösen.
Gefragt sind das Augenmaß und die Erfahrung unserer Forensiker ferner in Erbstreitigkeiten, die bei Unternehmerfamilien meist mit gesellschaftsrechtlichen Fragen einhergehen. Unsere Anwälte vertreten sowohl vor Streitgerichten als auch vor Nachlassgerichten, beispielsweise in Pflichtteilsangelegenheiten, Testamentsanfechtungen, Erbscheinverfahren und Erbenfeststellungsfällen.
Darüber hinaus geht es in den von uns begleiteten gerichtlichen Angelegenheiten häufig um Streitigkeiten,
im Nachgang von M&A Transaktionen
im Zusammenhang mit komplexen Vertragswerken
mit handelsrechtlichem Schwerpunkt
aus Gewerbemietverhältnissen.
Unsere Anwälte gehören zu den bundesweit wenigen Spezialisten, die ausschließlich betroffene Mandanten – Institutionen, Unternehmen und Privatpersonen – in allen rechtlichen Belangen rund um die Steuerberater- und Rechtsanwaltshaftung vertreten. Die Erfolge der Anwälte des Dezernats resultieren aus ihren in einer Vielzahl von Verfahren erworbenen Spezialkompetenzen und aus ihrer Unabhängigkeit von den hinter den Beratern stehenden Versicherungen. Oftmals werden Sie vertrauensvoll von anderen Kanzleien ins Boot geholt.
Auf der Grundlage eines hohen professionellen Anspruchs erwarten betroffene Mandanten eine profunde und seriöse Beratung, Offenheit sowie eine fachliche Durchdringung der relevanten Fragen. Prozesse werden strategisch geplant und mit Engagement geführt. Regelmäßig sind unsere anerkannten Experten in großen Verfahren eingebunden.
Die Beratung zu sämtlichen Aspekten des Stiftungsrechts gehört zu den Kernkompetenzen von SBP. Die komplexe Materie berührt u.a. landesrechtliches Aufsichtsrecht, Gesellschaftsrecht und Gemeinnützigkeitsrecht.
Seit Jahrzehnten stehen SBP-Rechtsanwälte einer Vielzahl Stiftungen umfassend in allen rechtlichen Fragestellungen zur Seite. Gefragt ist unser Rat sowohl bei Stiftungsgründungen und -strukturierungen, bei Einbringungsvorgängen als auch bei der laufenden Beratung von privat- oder gemeinnützigen, selbständigen oder unselbständigen Stiftungen insbesondere auch Familienstiftungen. Aufgrund ihres exzellenten Know-hows werden unsere Rechtsanwälte oftmals in Stiftungsgremien berufen.